Unsere Hausordnung

 

Grundsätze für das Zusammenleben in der Schule

Jede Gemeinschaft braucht eine Ordnung, damit sich das Zusammenleben sinnvoll und möglichst harmonisch vollziehen kann. Jeder soll sich so verhalten, dass niemand gestört, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Wir alle, Schüler/innen und Lehrer/innen, haben das Recht auf Achtung unserer Freiheit und Würde, aber auch die Pflicht, die Freiheit und Würde anderer zu respektieren. Deshalb werden Beschimpfung, Bedrohung und erst recht körperliche Gewalt in unserer Schule nicht geduldet.

Jeder sollte sich über die Einhaltung der Regeln hinaus aktiv um einen sicheren und friedlichen Ablauf des Schullebens bemühen.

 

Verhalten in der Schule

1. Alle Schüler/innen müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen und pünktlich zum Unterricht und zu schulischen Veranstaltungen erscheinen.

2. Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen, so informiert ein/e Schüler/in, in der Regel der/die Klassensprecher/in, das Sekretariat.

3. Kann ein/e Schüler/in wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, wird der/die Klassenlehrer/in oder das Sekretariat möglichst sofort informiert; spätestens jedoch am zweiten Tag muss eine Information vorliegen.

4. Beurlaubungen vom Unterricht müssen rechtzeitig vorher bei dem / der Klassenlehrer/in beantragt werden.

5. Die Schüler/innen dürfen das Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit nicht verlassen.

6. In den großen Pausen begeben sich alle Schüler/innen auf die Pausenhöfe.

Der rote Plattenweg ist zwar Schulgelände aber kein Pausenhof. Bei Regen können sich die Schüler/innen in der Aula aufhalten.

7. Der Aufenthalt auf den Fluren in den kleinen Pausen ist nicht gestattet.

8. Besitz und Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Rauchen ist nicht gestattet (Erlass des Kultusministers).

9. Auf dem Schulweg, besonders während der Fahrt mit dem Schulbus, sollen sich alle Schüler/innen rücksichtsvoll verhalten.

 

Ordnung in der Schule

1. Das Schulgelände, die Möbel, Geräte und Unterrichtsmaterialien stehen der Schulgemeinschaft zur Verfügung. Die Anschaffung und Erhaltung kosten sehr viel Geld. Deshalb ist es selbstverständlich, alles pfleglich zu behandeln. Wenn etwas mutwillig zerstört oder beschädigt wird, müssen die Verursacher/innen –bzw. deren Eltern- dafür haften.

2. Wir alle wünschen uns, dass Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen funktionsfähig und sauber bleiben. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, besonders die Toiletten in einem hygienischen Zustandzu erhalten, da unsaubere Toiletten viele Gefahren für die Gesundheit bergen.

3. Das Kaugummikauen während der Schulzeit ist nicht gestattet.

4. Die Nutzung von Musik-Abspielgeräten ist während der allgemeinen Unterrichtszeit im Schulgebäude nicht erlaubt. Mobiltelefone und artverwandte Geräte (PDA, Notebook etc.) müssen während der allgemeinenUnterrichtszeit auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Bei einem Verstoß stellen die Lehrer/innen solche Gegenstände sicher. Ausgehändigt werden die Gegenstände bei einem Verstoß am folgenden Freitag nach Unterrichtsende durch die Klassenlehrer/innen oder bei deren Abwesenheit durch das Sekretariat bis Dienstende. Geschieht der Verstoß an einem Freitag, ist die Abholung erst an dem darauf folgenden Freitag möglich. Mobiltelefone und artverwandte Geräte sind in der Schule nicht gegen Diebstahl versichert.

5. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen alle Schüler/innen ihre Stühle auf die Tische; der jeweilige Ordnungsdienst achtet darauf, dass der Unterrichtsraum in einem ordentlichen Zustand hinterlassen wird.

6. Um Pausenhalle und -höfe sauber zu halten, wird jede Woche eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern eingeteilt. Durch entsprechendes Verhalten der Schulgemeinschaft könnte die Arbeit dieser Schüler/innen überflüssig werden.

7. Abfälle und Wertstoffe werden in getrennten Behältern gesammelt.

8. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.


Sicherheit in der Schule

1. Um Unfälle zu vermeiden, darf im Schulgelände nicht gerannt werden. Ballspiele sind nur auf dem hinteren Schulhof erlaubt.

2. Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder, Mofas und Motorräder aus Sicherheitsgründen nur geschoben werden.

3. Fahrzeuge müssen unbedingt an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt und abgeschlossen werden, damit erstens Fluchtwege frei bleiben und Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ungehindert Zufahrt haben, zweitens der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt.

4. Es ist verboten, Waffen und waffenähnliche bzw. gefährliche Gegenstände in die Schule mitzubringen. Lehrer/innen stellen solche Gegenstände sicher.

5. Auf dem Schulgelände ist es verboten, Schneebälle zu werfen.

6. Jede/r trägt für Geld und Wertsachen, die er/sie in die Schule mitgebracht hat, selbst Verantwortung.

7. Bei plötzlich auftretender Erkrankung und bei Unfällen muss der/die Klassenlehrer/in, sein/ihre Vertreter/in oder das Sekretariat informiert werden. Beurlaubungen vom laufenden Unterricht -auch bei Unfällen und Erkrankungen- werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin, seinem/seiner Vertreter/in oder dem Sekretariat vorgenommen.


Schlussbemerkungen

Diese Schulordnung stützt sich auf geltende Gesetze, Erlasse und Bestimmungen. Sie ergänzt das Schulgesetz, führt es näher aus.

Verstöße gegen die Schulordnung werden unter Berücksichtigung von Art und Umfang durch ein jeweils zuständiges Gremium geahndet.

U n t e r r i c h t s z e i t e n

1. Stunde 08.10 Uhr - 08.55 Uhr

2. Stunde 09.00 Uhr - 09.45 Uhr

P A U S E

3. Stunde 10.00 Uhr - 10.45 Uhr

4. Stunde 10.50 Uhr - 11.35 Uhr

P A U S E

5. Stunde 11.50 Uhr - 12.35 Uhr

6. Stunde 12.40 Uhr - 13.25 Uhr