Der Schulabschluss

APO-S I - Abschlüsse der Realschule

1) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - (§ 40 Abs.1)

    wenn die Versetzungsanforderung gemäß § 25 erfüllt sind

2) Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (QV) - (§ 32 Abs.1 AO-S I )

 

zu 2) Qualifikationsvermerk nach Klasse 10 (§ 32 AO-S I i. V. mit § 42 APO-S I)
D (E/M)
M (D/E)
E (M/D)
übrige Fächer
3(2/1)
3(2/1)
3(2/1)
alle 3(2/1)
4
3
2(1)
Noten (übrige 3(2/1))
Ausgleich (auch in D/M/E)
4(5)
2(1)
4 4(5)
2(1) 2(1)
4 4 4(5)
2(1) 2(1) 2(1)
  • Nachprüfung möglich in nur einem Fach, in dem die Verbesserung um eine Note zum Erwerb des Qualifikationsvermerkes (QV) führt
  • Keine Nachprüfung zur Erreichung eines Ausgleiches (also keine NP von 3 auf 2)
  • Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden