Zentrale Abschlussprüfungen 2010

Termine:

 

Deutsch: 18. Mai 2010

Englisch: 20. Mai 2010

Mathe: 28. Mai 2010

 

 

Inhalt:

 

Die Fachoberschulreife und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 werden in NRW seit dem Schuljahr 2006/07 in einem neuen Abschlussverfahren vergeben. Den Hauptteil dieses neuen Verfahrens bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben, die in den Fächern Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache zur Ermittlung der Abschlussnote beitragen.


Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Die genauen Modalitäten der Durchführung der Prüfungen werden zusätzlich durch einen Durchführungserlass und eine Rundverfügung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung geregelt.


Beteiligte Fächer

Die schriftlichen Prüfungen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache geschrieben. Dabei kann Englisch auf Wunsch der Schüler durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese ab Klasse 5 als erste Fremdsprache unterrichtet wurde.


Vornote und mündliche Abweichungsprüfungen

Rechtzeitig vor Beginn des Zeitraums für die mündlichen Prüfungen legt der jeweilige Fachlehrer die Vornote seit Schuljahresbeginn fest. Wenn die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfung um zwei Noten voneinander abweichen, kann auf Wunsch der Schüler zusätzlich eine mündliche Prüfung durchgeführt werden. Bei einer Abweichung um min. drei Noten muss in jedem Fall eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden.


Abschlussvergabe

Die Abschlusskonferenz vergibt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) bzw. den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 aufgrund der Abschlussnoten (und in der Gesamtschule aufgrund der Kursbelegung) nach den Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I. Dabei haben die Fächer, in denen keine zentrale Prüfung stattfindet, die gleiche Bedeutung wie bisher.